Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Siisurit-App und Dienstleistungen der Siisurit e.U.
Gültig ab: 1.10.2024
§1 Geltungsbereich
Die nachstehend als Anbieter oder Siisurit bezeichnete Firma Siisurit e.U. erbringt ihre Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners - nachstehend als Kunde bezeichnet - werden hiermit ausdrücklich untersagt. Für weitere Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern gelten ebenfalls die hier angeführten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Individualvereinbarungen zu den hier angeführten Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft. Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde seine Kenntnis und Zustimmung über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Angebote
Gelegte Angebote des Anbieters sind als freibleibend und unverbindlich zu sehen.
(2) Verträge über Lizenzen (Nutzung von Siisurit)
Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, wenn die Lizenz selbständig durch den Auftraggeber über einen Zahlungsdienstleister bezogen wird und diese vollständig bezahlt und aktiviert wurde.
Alternativ ist eine Bezahlung der Lizenzkosten per Rechnung möglich. Mit Annahme eines schriftlichen Angebots über die Erteilung von Nutzungslizenzen oder Bezahlung einer Rechnung, in der auf diese AGB hingewiesen wird, gilt dieser Vertrag abgeschlossen, und die Nutzungsbedingungen gelten ebenso.
(3) Verträge über Dienstleistungen
Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Auftrages bestätigt oder bei aufrechter Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber mit der tatsächlichen Ausführung der Leistung beginnt. Die Erbringung der von einem Kunden beauftragten Leistung bewirkt einen Vertragsabschluss.
Vor oder zum Zwecke eines Vertragsabschlusses kann vom Anbieter ein Vollmachtsnachweis, eine Vorauszahlung oder die Bürgschaft eines österreichischen bzw. weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts gefordert werden.
§3 Kündigung
Es gilt die Vertragslaufzeit, die bei Abschluss des Vertrags durch den Auftraggeber gewählt wurde, als vereinbart. Der Vertrag kann innerhalb der Laufzeit jederzeit durch den Auftraggeber gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung bleibt der Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gültig, die Lizenzen sind bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu bezahlen. Eine aliquote Abgeltung der Lizenzen durch den Anbieter wird explizit ausgeschlossen. Für Sonder- und Aktionsangebote können abweichende Kündigungsfristen bestehen.
Zur Wirksamkeit bedürfen Kündigungen der selbstständigen Kündigung über die Software.
Die Löschung eines Accounts durch den Kunden direkt in der App oder auf Auftrag des Kunden durch den Anbieter ohne Nennung von wichtigen Gründen bewirkt eine Kündigung des Vertrages mit Zeitpunkt des Ablaufes der Mindestvertragslaufzeit.
Eine Rückzahlung von Lizenzgebühren - auch aliquot entsprechend der Restlaufzeit - wird explizit ausgeschlossen, außer im ersten Jahr: Im ersten Jahr des Vertragsabschlusses besteht das Recht, ohne Angabe von Gründen das komplette bezahlte Geld bis zu 90 Tage nach Vertragsabschluss zurückzubekommen.
Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§4 Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters
Der Anbieter bietet dem Kunden eine App als Werkzeug für **TODO ** das Erstellen von Anforderungsprofilen (Requirements Engineering) sowie die für die dabei anfallenden Datenverarbeitungsvorgänge erforderliche Serverkapazität (ausgenommen on-premises Installationen) an. Einzelheiten und der detaillierte Leistungsumfang ergeben sich abschließend, falls erforderlich, aus dem schriftlich zwischen den beiden Parteien erstellten Vertrag. Der Anbieter behält sich vor, für die Speicherung oder Archivierung großer Datenmengen im Auftrag des Kunden zusätzliche Entgelte zu verlangen - der Kunde erhält in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Zusätzliche Dienste und Leistungen, welche der Anbieter außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können jederzeit eingestellt oder umgewandelt werden. Ein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht. Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen.
Der Zugang zu einzelnen Leistungen kann aufgehoben werden, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§5 Pflichten und Rechte des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte und Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere zählen hierzu:
- die unverzügliche und nachweisliche Information des Anbieters bei einer Änderung der vertraglichen Grundlagen;
-
die Produkte und Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden hierbei untersagt:
- nicht im Vertrag vereinbarte Dienste zu nutzen;
- die Software oder Teile davon unberechtigt an Dritte weiterzugeben;
- Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu dokumentieren, zu erfassen oder zu verbreiten, für welche der Kunde keine Erlaubnis besitzt oder die nach geltendem Recht nicht erlaubt sind; dies gilt insbesondere für pornografische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freie demokratische Grundordnung oder dem Gedanken der Völkerordnung und Menschenrechte verstoßen;
- insbesondere gilt dies auch für nationalsozialistische und/oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und die Kennzeichnung verfassungswidriger Inhalte oder Vereinigungen;
- die Software-Produkte des Anbieters nicht automationsgestützt zu verwenden, es sei denn es gibt eine eindeutige Vereinbarung hierzu;
- die unverzügliche Meldung von erkennbaren Schäden und vorliegenden Mängeln der Produkte an den Support des Anbieters (Störungsmeldung). Nach der Abgabe einer Störungsmeldung erklärt sich der Kunde bis zu einem gewissen Umfang bereit, den Verlauf der Störung offen zu legen, sowie eine möglichst exakte und nachvollziehbare Beschreibung der vorliegenden Schäden und Mängel abzugeben.
- der Kunde erklärt sich grundsätzlich einverstanden, durch die Siisurit e.U. oder Partner der Siisurit e.U. bei Ausschreibungen, Veröffentlichungen, Vorträgen, Unternehmensvorstellungen oder auf der Webseite des Anbieters im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als Referenzkunde geführt zu werden. Zu diesem Zwecke erteilt der Kunde der Siisurit e.U. die Ermächtigung zur Verwendung seines Firmenwortlautes, seiner Anschrift und des Firmen-Logos, sowie einer etwaigen Kurzbeschreibung und des Webseitenlinks. Weiters darf die Siisurit e.U. näher auf die für den Kunden erbrachte Leistung oder Projektlösung eingehen, sofern es sich dabei nicht um die Weitergabe firmeninterner oder betriebsgeheimer Informationen handelt. Der Kunde hat auf eine eingeschränkte Nutzung der Angaben und Informationen schriftlich hinzuweisen. Der Widerruf hat schriftlich (mit firmenmäßiger Unterfertigung) zu erfolgen. Sollte ein Rückgängigmachen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen und/oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien etc.) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Kunden abgeleitet werden.
Verstoßen Kunden gegen die obig genannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben der Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden, den Zugang zu den vertraglich vereinbarten Leistungen und Produkten einzuschränken oder zu sperren. Dem Kunden erwachsen hieraus keine Ansprüche auf etwaige bereits bezahlte Leistungen. Dies gilt insbesondere für Lizenz und Wartungsvertragskosten.
§6 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrechte und Leistungsstörung
Der Kunde kann gegen die Rechte des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von rechtswidrigem Verhalten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seines Dienstes im Jahresmittel von 99 %, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren für den Zeitraum der Leistungsstörung entsprechend abzumindern.
Eine Minderung des Entgeltes zufolge einer Störung, welche außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegt, ist nicht zulässig. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen. Der Anbieter ist berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und deren Erfüllung und Umsetzung unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus eine Schadensersatzpflicht resultiert.
§7 Zahlungsbedingungen
Forderungen sind - mangels anderer Vereinbarung - unmittelbar nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zu begleichen. Die Siisurit e.U. behält es sich vor, nur bei vollständiger Vorauszahlung den Kunden zu beliefern. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle eines Zahlungsverzuges, auch bei Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Im Falle eines Zahlungsverzuges steht es der Siisurit e.U. zu, den dadurch entstandenen Schaden durch Schadensersatzansprüche in Form von Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verrechnen. Bereits ab der ersten Mahnung innerhalb von 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, einen Betrag in Höhe von 5 % der überfälligen Vertragssumme als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Die Siisurit e.U. ist berechtigt, im Rahmen einer Indexanpassung die Preise für die Software ohne Einverständnis des Kunden anzuheben. Dabei darf die Erhöhung nicht höher ausfallen als der prozentuelle Unterschied des VPI2020 seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Erhöhung. Falls die Erhöhung diesen Wert überschreitet, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Über so eine Erhöhung wird der Kunden rechtzeitig, zumindest aber drei Monate im Voraus, informiert. Die Preisänderung wird daraufhin mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
§8 Verfügbarkeit des Dienstes
Grundsätzlich stehen die Leistungen des Anbieters 24 Stunden und sieben Tage pro Woche zur Nutzung offen. Bedingt durch erforderliche Wartungsfenster und Updates, Serverausfälle, Kommunikationsprobleme, etc. kann es jedoch vorkommen, dass die bereitgestellten Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar sind. Die Durchführung geplanter Wartungs- und Updatearbeiten ist vorwiegend in den Abendstunden zwischen 18:00 abends und 06:00 früh geplant, sowie ganztägig an den Wochenenden. Geplante Tätigkeiten und daraus folgende Nichtverfügbarkeiten der Dienste werden vorab angekündigt. Sie sind von der in §6 genannten Verfügbarkeitsgarantie ausdrücklich ausgenommen und für die Bestimmung der Verfügbarkeitskennzahlen nicht wirksam.
§9 Updates und Softwareanpassungen
Etwaige vorhersehbare Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten, Systemerweiterungen oder Software-Updates werden so früh wie möglich angekündigt. Im Allgemeinen wird durch den Anbieter versucht, Updates und Softwareanpassungen außerhalb der Hauptnutzungszeiten in Zeitfenstern zwischen 18:00 und 06:00 bzw. an Wochenenden durchzuführen.
Neue Funktionalitäten, die nach einem Update verfügbar werden, sind in den ChangeLogs der Siisurit-Apps dokumentiert. Eine Ankündigung umfangreicher neuer Funktionen über andere Kanäle erfolgt nach Maßgabe des Anbieters. Es steht dem Anbieter frei, den Kunden über diese Neuerungen per E-Mail zu informieren.
Updates an den Softwarelösungen der Firma Siisurit e.U., sämtlicher einzelner Module und an anderen für die Nutzung erforderlichen Apps und Applikationen auf der Hardware des Kunden sind selbstständig durchzuführen, sofern keine zusätzliche Wartungsvereinbarung getroffen wurde.
§10 Schulungen und Produktvorführungen
Nehmen Kunden oder auch sonstige Interessenten an Produktvorführungen, Schulungen oder Workshops, welche durch die Siisurit e.U. veranstaltet werden, teil, entsteht hieraus keine wechselseitige Verpflichtung. Die Siisurit e.U. ist berechtigt, die Daten der Teilnehmer derartiger Veranstaltungen zu eigenen Zwecken, nach Einwilligung der Teilnehmer, zu nutzen. Bereitgestellte Unterlagen, Skripten oder Schulungsmaterial können in Besitz des Teilnehmers übergehen, bleiben jedoch geistiges Eigentum der Siisurit e.U.. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe der Unterlagen ist untersagt.
Jede eigenständige Interpretation und Auslegung sowie Anwendung durch die Teilnehmer erfolgt auf deren Eigenrisiko.
§11 Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige kleine Änderungen, welche dem Kunden als zumutbar erachtet werden, sind grundsätzlich zulässig. Abweichungen von Angaben, Darstellungen und Visualisierungen bedürfen grundsätzlich keiner schriftlichen Einwilligung oder Verständigung. Zumutbare Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtungen, welche im Allgemeinen zu einer Vereinfachung führen, gelten als zumutbare Änderung und sind vorweg als genehmigt zu betrachten. Hierzu zählen auch Veränderungen im Bereich vom Interface, welche im Laufe der Zeit und aufgrund neuer Entwicklungen entstehen.
§12 Gewährleistung
Der Kunde akzeptiert, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software und Softwareprodukte zu erstellen, die in allen Anwendungen, Kombinationen und Nutzungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. Gewährleistet werden kann daher nur, dass die gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die Siisurit e.U. tritt nur für Fehler in Gewährleistung, die unter den im Vertrag vorgesehenen Betriebsbedingungen und während einer ordnungsgemäßen Verwendung entstehen oder bereits entstanden sind. Für Fehler, welche zufolge der Nichteinhaltung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, oder auf eine ungeeignete und nicht ordnungsgemäße Anwendung zurückzuführen sind, entsteht kein Gewährleistungsanspruch des Kunden. Für Kunden als Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für alle anderen Kunden gelten nachstehende Einschränkungen:
- Mangelrügen haben bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung unverzüglich und schriftlich zu erfolgen;
- bei berechtigten Mängeln hat die Siisurit e.U. die Möglichkeit einer Nachbesserung, einer Wandlung oder im Falle eines endgültigen Scheiterns einer Minderung;
- das Recht des Kunden auf Wandlung oder Minderung besteht lediglich bei Programmfehlern für das gesamte Leistungsbild, sofern sich diese Fehler als erheblich und wesentlich erweisen;
- für die Anwendbarkeit des Produktes und die Zweckerfüllung des Kunden entsteht kein Gewährleistungsanspruch.
§13 Schadenersatz
Gegenüber dem Kunden ist die Siisurit e.U. für direkte und unmittelbare Schäden verantwortlich, welche zufolge einer fehlerhaften Leistung der Siisurit e.U. entstehen, soweit diesen ein fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten der Siisurit e.U. vorausgeht.
Die Höhe des Schadenersatzes ist auf maximal 100.000 € je Einzelfall limitiert. Ausgenommen von dieser Haftung sind entgangener Gewinn, Schäden durch falsche Summierungen oder falsche Anzeige/Export, Ersatz für Folgeschäden und sonstige Vermögensschäden.
Insbesondere besteht keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg des Kunden durch die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen der Siisurit e.U.. Weiters gibt es keine Haftung für die Sicherung der Daten seitens des Kunden nach Ablauf des Nutzungszeitraumes bzw. der Nutzungsdauer. Die Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Siisurit e.U. beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§14 Produkthaftung
Bei den durch die Siisurit e.U. vertriebenen Softwarelizenzen ist eine Regressforderung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes grundsätzlich ausgeschlossen.
§15 Nutzungsbedingungen
Dem Kunden wird nach Maßgabe des Vertrages durch die Siisurit e.U. gegen Zahlung einer Vergütung Software zur Verfügung gestellt und zur Nutzung überlassen. Sämtliche Rechte an der Software verbleiben vollständig bei der Siisurit e.U.. Der Kunde erhält nach vollständiger und vorbehaltsloser Zahlung des Nutzungsentgeltes nach Maßgabe eines Vertrages ein Einfaches, auf Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an der Software für eigene Zwecke.
Bis zur vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der Software bis auf Widerruf gestattet. Die Siisurit e.U. behält es sich vor, die Nutzung der Software bis zur vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Vergütung einzuschränken.
Der Kunde ist selbstständig für die im Zuge der Nutzung der Software erstellten Unterlagen, deren Inhalte und Informationen verantwortlich.
Die Nutzung von Software des Anbieters als Hilfsmittel für jedwede Tätigkeit des Kunden, beispielsweise zum Erarbeiten von Anforderungen, Gestalten und Planen von Software und Erstellen von Softwarespezifikationen und Softwareangeboten begründet keine Dienstleistung durch die Siisurit e.U. an der Tätigkeit selbst. Die Siisurit e.U. ist daher für alle entstandenen Nachteile und Schäden schad- und klaglos zu halten, die aus dieser Tätigkeit und den zugehörigen Resultaten der Software erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Resultate (z.B. ein rechtsverbindliches Angebot) sowie die zur Erstellung verwendeten Vorlagen, Inhalte und Exporte selbst auf fachliche und inhaltliche Korrektheit zu prüfen. Weiters übernimmt die Siisurit e.U. auch keinerlei Haftung bei der Verwendung der Software im Rahmen von kostenlosen Lizenzen.
Ferner verpflichtet sich der Kunde, keine politisch, moralisch oder juristisch bedenklichen oder nach geltendem Recht nicht erlaubten Informationen und Inhalte durch die Nutzung der Software zu verbreiten und nur Daten einzuspielen, für die der Kunde das nötige Recht dazu hat. Zusätzlich achtet der Kunde selbsttätig auf die Wahrung aller Persönlichkeits- und Datenschutz-Rechte von sich selbst und dritten und übernimmt im Falle der Eintragung dieser die volle Verantwortung. Die Eintragung von persönlichen Daten, speziell solche die durch die DSGVO geschützt sind, ist nicht gestattet.
Für sämtliche aus der Missachtung dieser Vereinbarung auftretenden Schäden haftet ausschließlich der Kunde. Grundsätzlich anerkennen die Parteien die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen und anwendbaren europäischen Rechts.
Gehostet werden die Daten und Informationen auf den Servern der Siisurit e.U., deren Partnern oder auf eigenen Servern des Kunden.
§16 Individualentwicklung
Gegen ein im Einzelfall zu vereinbarendes Entgelt können auch kundenspezifische Programmierleistungen angeboten werden, über die ein gesonderter Werkvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen wird. Über diesen Werkvertrag hinaus gelten die folgenden Bedingungen bei Auftragserteilung als vereinbart.
Der Kunde wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Anbieter alle für die ordnungsgemäße Erledigung eines konkreten Auftrags benötigten Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Der Kunde ist nach Fertigstellung einer konkreten Leistung, auch wenn diese nur ein Teilaspekt des gesamten vereinbarten Werkes ist, zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. Nach Legung einer (Teil-)Rechnung bzw. erteilter Information über die Fertigstellung einer (Teil-)Leistung, beginnt eine Abnahmefrist von zwei Wochen automatisch zu laufen. Läuft diese Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme mit Fristablauf als erteilt.
Liegen erhebliche Mängel nachweislich und begründet vor, so stehen diese einer Abnahme entgegen und der Anbieter verpflichtet sich, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.
Der Anbieter übernimmt für seine erbrachte Leistung entsprechend der in seinem schriftlichen Anbot bzw. im Einzelvertrag aufgeführten Anforderungen eine Gewährleistung von einem Jahr nach Endabnahme. Für Mängel, die innerhalb dieser Frist hervorkommen, wird vermutet, dass sie am Tag der Übernahme bereits vorhanden waren. Eine Rügepflicht ist abbedungen.
Der Anbieter haftet für den Rahmen der vereinbarten Individualentwicklung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für sich, für seinen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die gesamte kundenspezifische Entwicklungsleistung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. Den Anbieter treffen Prüf- und Warnpflichten. So hat der Anbieter die Pflicht, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen so bald als möglich zu prüfen und die bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Mängel und begründete Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Innerhalb einer zumutbaren Frist hat der Anbieter Hinweise oder Vorschläge zur Behebung oder Verbesserung zu machen. Dasselbe gilt, wenn der Anbieter Bedenken gegen die Weisungen des Kunden oder dessen Beistellungen (z.B. Hard- oder Software) hat. Werden durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung Änderungs- und Nacharbeiten notwendig, leistet sie der AN auf eigene Kosten. Zudem haftet der AN haftet für die Folgen seiner unterlassenen Mitteilung.
§17 Datenschutz
Der Kunde erteilt seine Einwilligung, dass die Siisurit e.U. im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Daten (auch personenbezogene Daten) automationsunterstützt speichern und verarbeiten darf, insofern berechtigtes Interesse besteht (Verhinderung von Betrug, aufdecken und Verhinderung von kriminellen Bedrohungen und Handlungen, Sicherung der Informationssicherheit, Zurverfügungstellung der Funktionalität der Software, Implementierung von neuen Funktionalitäten der Software, allgemeine Vertragserfülllung).
Der Kunde ist als Nutzer der Software der datenschutzrechtliche Verantwortliche. Die Siisurit e.U. ist lediglich der Auftragsverarbeiter. Dabei gilt, falls es keine individuelle Vereinbarung gibt, die Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung der Siisurit e.U., diese ist abrufbar auf der Homepage bzw. kann auf Anfrage an support@siisurit.com gerne zugesendet werden. Dieser gilt automatisch mit der Auftragserteilung als abgeschlossen, sodass es keiner separaten Unterzeichnung bedarf.
§18 Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, der Siisurit e.U. Änderungen seiner Geschäftsadresse schriftlich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden.
§19 Gewerbliche Schutzrechte und weitere Rechte
Alle Rechte an der Software stehen der Siisurit e.U. zu. Dem Kunden wird das nicht exklusive, nicht weiter-lizensierbare und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer zu benutzen. Der Kunde darf die Software nur insofern vervielfältigen, wie es für die Nutzung der Software erforderlich ist. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu veräußern oder auf sonstige Art und Weise Dritten zu überlassen oder diesen Sublizenzen daran zu gewähren. Zugänge, die Dritten gewährt werden, müssen durch eine jeweilige Lizenz abgedeckt sein.
Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software, dessen Code, der Dokumentation, des Erscheinungsbilds, der Struktur, der Prozessabbildung, der Struktur und Organisation, des Namens, Logos oder anderen Darstellungsformen der Software übertragen.
Insbesondere erwirbt der Kunde keine Urheber-, Marken-, Patent-, sonstige Immaterialgüterrechte oder sonstige Rechte an der Software. Dies gilt insbesondere auch für kundenspezifische Funktionalitäten und Erweiterungen, die als Dienstleistung vom Anbieter für die Nutzung in oder mit der Software der Siisurit e.U. hergestellt wurden.
§20 Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort für sämtliche vertraglich angeführten Leistungen gilt der Sitz des Anbieters. Die Gerichtsbarkeit liegt bei vollkaufmännischen Kunden am Sitz des Anbieters. Dies gilt ebenfalls bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter behält sich das Recht frei ebenfalls am Geschäftsort des Kunden zu klagen.
§21 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorliegenden Bestimmungen ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung wird von den Parteien durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.